Dokumente aus dem 18. Jahrhundert

“Schweigegelübde” vom 4. Februar 1754

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In dem Dokument vom 04.02.1754 werden seitens des damaligen Pastors Johann Peter Steprath die Missbräuche –excesse-, wie z.B. das Brechen des ‚Schweigegelübde‘ während des Essens oder der übermäßige Genuss von Bier in der Sankt Sebastianus Bruderschaft Allrath 1533 e.V. beklagt.  Pastor Johann Peter Steprath verweist in diesem Schreiben auch besonders auf die am 23.05.1630 von Joan Heinrich Schall von Vehl als ‚ambtmann‘ aufgestellt und niedergeschriebenen Statuten der Bruderschaft, in der die Regeln für das Zusammenleben der Brüder und Schwestern niedergeschrieben sei. Weiter befürchtet er, dass das religiös geprägte Zusammenleben in der Bruderschaft schweren Schaden nehme, wenn der Brudermeister diesen ‚sündigen excessen‘ nicht umgehend Einhalt gebieten werde. 

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“Geldgeschäfte der Bruderschaft” vom 8. April 1786

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In dem Dokument vom 08.04.1786 wird über die Geldgeschäfte der Sankt Sebastianus Bruderschaft Allrath 1533 e.V. berichtet. Im ersten Teil des Schreibens wird über die Übertragung einer Erbschaft berichtet.

Zitat: „wir, Joan Jacob von Keyl, Hoffrath und Vogt der Stadt und amts Grevenbroich und ohren * ) Peter Blankenstein, Franz Welters und Peter Nachkötter  .  .  .  thun kund fügen zu wissen, welcher gestalten unterens heutigen Dato vor uns kommen und persönlicjh erschienen der Ehrsame wohlachtbare Leonard Pausz annoch ledigen stands zu erkennen geben, daß er von der hochlöblichen Bruderschaft zu aldenrath zu seinem Nutzen besonders zur Ankaufung eines antheils Erbschaft von seiner Schwester empfangen die Summam von einhundert Reichsthalern“  

*) vermutlich als Zeugen benannt)

Im weiteren Teil des Schreibens werden Regularien zu beachten und welche Pacht- und Zinszahlungen zu leisten sind. Ebenso werden die Verpflichtungen zu den Zahlungen in Naturalien beschrieben. Über die vorgenannten Zahlungen und Einkünfte hinaus hatte die Bruderschaft noch weitere, ergiebige Geldquellen in Form von Gebühren und Bußgeldern, die zu allen möglichen „Vergehen“ erhoben wurden, die zum Teil auch in dem obigen Dokument erwähnt werden.

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