Kirche von 1967

2015 – 2017 Erneut eine Gebäudekonzeption – droht möglicherweise der Abriss der Kirche?

Wegen der allgemeinen kirchlichen Situation durch rückläufige Gläubigenzahlen und fehlenden Priesternachwuchs verlangte das Erzbistum Köln im Hinblick auf die Finanzsituation 2015 mit Hilfe eines Kölner Architekturbüros u.a. auch von den Kirchenvorständen der Pfarreien-gemeinschaft Vollrather Höhe, zu der auch Allrath gehört, die Ausarbeitung einer neuen Gebäudekonzeption.

Die Allrather Kirche ist mit ca. 320 Sitzplätzen die größte in der Pfarreiengemeinschaft Vollrather Höhe und verursacht damit auch die höchsten Kosten. Während dies bei der Bauplanung in den 1960er-Jahren gerechtfertigt war, ist dies jedeoch inzwischen wegen der allgemeinen negativen Entwicklung jedoch auch ein Problem. Deshalb ist nicht verwunderlich, dass das Architektenbüro als Ergebnis für Allrath vorzugsweise den Abriss (zynischerweise Rückbau genannt) des Kirchenschiffs sah mit Ausnahme des unter Denkmalschutz stehenden Turms vor, außerdem der Küsterwohnung und des Jugendheims. Dafür sollte eine kleinere Kirche gebaut werden und Möglichkeiten zur Ausübung gemeindlicher Zwecke.

Als diese Pläne Anfang 2016 im Dorf und auch über die Presse bekannt wurde, enstanden Unruhe, Unverständnis und Entrüstung. Diesen erst 50 Jahre alten und im Grunde stabilen Bau abreissen? Für viele eine echte Herausforderung! Niemand außer dem Kirchenvorstand wußte Genaues, Gerüchte machten sich breit.

Bei vielen bestand zwar Verständnis für die Sitution und dass die Kirche irgendwie darauf reagieren muss. Aber ein Abriss war – auch Nichtkirchgänger – unvorstellbar, eine alternative Lösung wurde vermisst. Auch die Dorfgemeinschaft Allrath aktiv lehnte einen Abriss ab und schlug eine Umstrukturierung des Kirchenraums vor. Durch Abtrennungen könnten im Innern kirchliche und gemeindliche Räume geschaffen werden. Die Empörung ging soweit, dass Josef Krawinkel jun, der Sohn des der damaligen Bauunternehmers Josef Krawinkel sen., eine Firma mit der Verfilmung des Kirchendachs mittels Drohne beauftragte. Als Ergebnis bestätigte auch Dachdecker Brüggen nach einer umfassenden Besichtigung, dass das Dach noch mindestens 50 oder 100 Jahre halten würde und kleinere Risse ohne großen Aufwand zu reparieren seien. Das Kölner Architektenbüro hatte hierin einen der größten Kostentreiber gesehen.

Im Juni 2016 fand in der Kirche ein überfälliger Informationsabend des veranwortlichen Pfarrers Jos Houben, des Kirchenvorstands, des Pfarrgemeinderats sowie Vertretern des Generalvikariats und des Architekturbüros statt, an der über 200 interessierte Bürger teilnahmen. Dabei wurde nochmals massiver Protest gegen den geplanten Abriss geäußert und die Suche nach Alternativen gefordert. Daraufhin sagte man eine Überprüfung zu und der Kirchenvorstand legte in Köln entsprechend überarbeitete Pläne vor.

Daraufhin erteilte das Erzbischöfliche Generalvikariat Köln im April 2017 eine neue, abgeänderte Vorplanungsgenehmigung. Darin heisst es für Allrath:

„Geprüft werden soll, ob es möglich ist, die gemeindlichen Versammlungsflächen in die Kirche zu integrieren. Dazu sollen Varianten entwickelt werden, was möglich und sinnvoll ist. Alternativ ist ein Rückbau der jetzigen Kirche mit Ausnahme des Turms geplant. An ihrer Stelle könnte ein kleinerer Neubau entstehen, der multifunktional genutzt werden kann. Das Pfarrheim und die Küsterwohnung sollen abgerissen werden. Die dadurch entstehenden Flächen sollen in Erbpacht verwertet werden.“

Daraufhin wurden die Grevenbroicher Architekten Lenze & Partner mit der Planung und Berechnung beauftragt.

Für Neuenhausen und Frimmersdorf sahen die Verantwortlichen zu diesem Zeitpunkt keinen Veränderungsbedarf. Außer Allrath wurden auch für Barrenstein, Neurath und die Südstadt Abrisse, auch Teilabrisse und Umbaumaßnahmen vorgsehene. In Barrenstein soll sich die Gemeinde auf die historische Kapelle zurückziehen. Kirche, Pfarrhau und Pfarrheim sollen zurückgebaut werden. Geplant werden kann der Anbau einer kleinen Versammlungsfläche an die Kapelle. Die freiwerdenden Grundstücke sollen verpachtet werden.

21.02.2018_RE